Keine Zusicherung von Eigenschaften ohne notarielle Beurkundung
Das Exposé des Maklers gibt Auskunft über die Beschaffenheit der zum Verkauf stehenden Immobilie. Die im Exposé gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Beigefügte Fotos müssen den tatsächlichen Zustand der Örtlichkeit abbilden. Werbung mit falschen Angaben oder falschen Fotos kann für den Makler eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen.